Umwelt und Enstorgung

§1 Hinweise zum Batteriegesetz - BattG

Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Nach dem am 01.12.2009 in Kraft getretenen Batteriegesetz sind alle Bürger verpflichtet, Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Sie können Batterien und Akkus (auch wenn diese in Geräten, z.B. Notebooks verbaut waren) bei uns zurückgeben oder an unsere Adresse siehe unten zurückschicken.

Die Hersteller von Batterien sind verpflichtet, Batterien mit folgendem Symbol zu kennzeichnen:
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,0002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,0004 Masseprozent Blei enthalten, sind zusätzlich mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) zu kennzeichnen, bei denen der Grenzwert überschritten wird.

§2 Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Wir weisen darauf hin, dass Verbraucher nach den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte (z. B. Notebooks, Handys, Küchengeräte) kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben können. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen.
 
Altölverordnung und Altölentsorgung von Schmierstoffen


Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen:
  • Vebrennungsmotorenöle
  • Getriebeöle
  • Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.

Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösungsmittel, Brems- oder Kühlflüssigkeit ist verboten.
Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht. Rückgabeort ist unser Verkaufsort.

Unsere Annahmestelle:
François Caulliez
Harkortstraße 25
40880 Ratingen

Sie können die Öle dort jederzeit während der Öffnungszeiten abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden, wobei die Versandkosten hierbei von Ihnen zu tragen sind.

Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können, da diese in der Regel als Gefahrgut versendet werden müssen.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
Als Privater Verbraucher nutzen unsere Kunden auch die Möglichkeit ihre Kleinmengen bei örtlichen Sammelstellen abzugeben welche z.B. bei Gemeinden, Kommunen oder Recyclinghöfen zu finden sind.
Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.
Gewerbliche Verbraucher werden vom Gesetzgeber aufgefordert einen Nachweis über die Entsorgung zu führen, d. h. eine Entsorgung durch einen "autorisierten Entsorger" durchführen zu lassen.
Wir können Ihnen diese Dienstleistung zur Entsorgung durch einen "autorisierten Entsorger" (nur innerhalb von Deutschland) anbieten.
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